Räumlich erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet ausgehend vom Tätigkeitsschwerpunkt NRW über das gesamte Bundesgebiet. Durch unsere bundesweite Vernetzung können wir nach vorheriger Absprache auch mengenmäßig größere Auftragsvolumen in kurzen Zeitabschnitten in den meisten Regionen Deutschlands steuern bzw. bearbeiten.
Im Zuge neuer Gesetze und Verordnungen werden an Kreditinstitute z.T. fundamental neue Anforderungen an den Monitoringprozess von Immobilien gestellt. Neben turnus- und anlassbezogenen Wertüberprüfungen für Gewerbeimmobilien wurden jüngst auch solche für Wohnimmobilien formuliert.
Die fehlende Kenntnis der jeweiligen Anforderungen und Notwendigkeiten kann zu erheblichen Mehrbelastungen in den Kreditinstituten führen.
Häufigster Fehler ist eine aus dem Monitoringprozess abgeleitete regelmäßige Wertaktualisierung sowohl des Verkehrs-/Marktwertes aber auch des Beleihungswertes. Diese Wertaktualisierung – in der Regel mittels eines neuen Wertgutachtens – ist regelmäßig verbunden mit Prozesskosten, Bindung von Ressourcen (intern oder extern) und ggf. Folgeproblemen in der Kreditüberwachung.